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1332. Dezember 17. Liegnitz auf dem Rathhause (act.).

sedecimo kal. Jan. 1332.

Der Rath der Stadt Liegnitz Heinrich Ysinberc, Bürgermeister, und die Rathmannen Tizco von Cant, Claus von Lubic (Lübeck), Peter der Krämer und Cristan Hammonis schlichten als gekorene Vermittler den Streit zwischen Johann, Abt des Klosters zu Leubus, nebst seinen unten angeführten Brüdern einerseits und dem Liegnitzer Bürger Gottfried dem Fleischer nebst seinem Sohn Johann anderseits wegen der dem Kloster daselbst zu Liegnitz gehörenden Fleischbank, der zehnten in der Mittelstrasse nach dem Ringe zu, dahin dass Abt Johann namens seines Klosters dem Gottfried und dessen Sohn Johann auf deren Lebenszeit die Fleischbank gegen einen jährlichen Zins von 3 1/4 Mk. vermiethet. Bei nicht pünktlicher Zahlung soll der Stadtvogt die Schlüssel der Fleischbank nehmen, das Verkaufsfenster schliessen und die Bank solange sperren, bis der Zins bezahlt ist. Die Bank ist frei von den städtischen Kollekten und Diensten. Eine Weitervermiethung dieser Bank dürfen Gottfried und Johann ohne Erlaubniss des Klosters nicht vornehmen, ebenso haften sie für jede Beschädigung, sei es durch Brand oder Baufälligkeit, und nach beider Tod hat der Abt das freie Verfügungsrecht über sie.

Z.: die Leubuser Klosterbrüder Bruder Nikolaus Unterprior, Bruder Johann Sohn des Cunad Hartung, Bruder Bertold Engilgeri Siechenmeister, Bruder Otto Kellermeister und Bruder Johann Unterkustos.


Or. im Bresl. Staatsarch. Leubus 262 mit dem an Hanffäden hängenden grossen Stadtsiegel (beschrieben und abgebildet bei Saurma, Wappenbuch der Schles. Städte, Sp. 175, und Tafel VI, No. 67.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.